Allgemeine Geschäftsbedingung der Sorglos Handwerker Abo GmbH

§1 Geltung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle abgeschlossenen Verkaufsgeschäfte, Verträge, Werkverträge, Aufträge, Abos, Dienstleistungen und damit zusammenhängende Lieferungen, Nachlieferungen und Leistungen zwischen der SORGLOS HANDWERKER ABO GmbH (Inkustr. 1-7/8/2.OG, 3400 Klosterneuburg), im folgenden „Auftragnehmer“ genannt und dem jeweiligen Geschäftspartner und Kunden, im Folgenden „Auftraggeber“ genannt. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur rechtswirksam, wenn sie durch schriftliche Erklärung des Auftragnehmers bestätigt werden. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit, auch wenn der Auftragnehmer diesen nicht widersprochen hat. Ist der Vertragspartner ein Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, so gelten für dieses Rechtsgeschäft in Ergänzung oder Abänderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen die zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes.

§ 2a Vertragsgegenstand unter Beiziehung eines Professionisten

Der Auftragnehmer bietet unter anderem Abonnements an, in deren Rahmen bestimmte handwerkliche Leistungen abgedeckt sind. Der Auftragnehmer tritt im Fall der Beiziehung eines Professionisten stehts als VERMITTLER zwischen dem Auftraggeber und den zu betrauenden Professionisten auf. Der tatsächliche Werkvertrag kommt daher zwischen Auftraggeber und Professionisten zustande. Der Auftragnehmer erklärt im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung mit dem Auftraggeber bestimmte Kosten (abhängig vom gewählten Abo), die durch die Beiziehung des Professionisten entstehen, zu übernehmen und vor allem auf die sorgfältige und gebotene Auswahl der Professionisten zu achten. Alle Professionisten verfügen über eine aufrechte Gewerbeberechtigung und sind in ihren jeweiligen Berufen erfahren. Dafür leistet der Auftragnehmer Gewähr.

Als Rahmenvereinbarung für das Rechtsgeschäft zwischen Professionisten und Auftraggeber dienen die Regelungen dieser Geschäftsbedingungen, die durch die allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Professionisten ergänzt werden.

Jedenfalls ausgeschlossen, sind die Vermittlung und Vornahme folgender Tätigkeiten: Schadensbehebung an defekten Geräten, Entsorgungstätigkeiten, Transporttätigkeiten, Winterdienst. Anschlusstätigkeiten erfolgen ausschließlich bei voll funktionsfähigen Geräten.

§ 2b Vertragsgegenstand ohne Beiziehung eines Professionisten

Der Auftragnehmer bietet unter anderem Abonnements an, in deren Rahmen bestimmte handwerkliche Leistungen abgedeckt sind. Die Reparatur von Klein- und Kleinstschäden erfolgt direkt durch den Auftragnehmer. In diesen Fällen kommt der Werkvertrag zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber zustande. Der Auftragnehmer erklärt im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung mit dem Auftraggeber bestimmte Kosten, die durch diese Reparaturleistungen entstehen, zu übernehmen.

§ 3 Vertragsbestandteile

Bestandteile des Vertrages sind der von beiden Vertragsteilen unterfertigte Vertrag, die jeweils im Vertrag genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die im Vertrag gegebenenfalls angeführten Angebote, sowie schriftliche Zusatzvereinbarungen.

Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich Österreichischem Recht. Für die Anwendung und Auslegung der Vertragsbestimmungen gelten in dieser Reihenfolge der individuelle Vertragstext, die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, das UGB, das ABGB sowie die einschlägigen Ö-Normen in der letztgültigen Fassung, insbesondere die Ö-Normen B2110, B2211 und B2232; ist der Auftraggeber Konsument, die entsprechenden Bestimmungen des KSchG.

Die Unwirksamkeit einzelner Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bedingungen treten jene gesetzlichen Bestimmungen, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen Bedingungen am nächsten kommen.

§ 4 Angebot und Vertragsabschluss

Alle Angebote sind bis zu deren Annahme freibleibend. Angebote und Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Das Vertragsverhältnis kommt erst dann wirksam zustande, wenn der Auftragnehmer bzw. der Professionist den vom Auftraggeber unterfertigten Vertrag gegenzeichnet. Vor diesem Zeitpunkt ist der Auftragnehmer an Angebote nicht gebunden, die dort genannten Preise sind freibleibend. Zusatzvereinbarungen bedürfen ausdrücklich der Schriftform.

§ 5 Preise und Verrechnung

Der vereinbarte Preis betrifft die im Vertragsformular bezeichneten Leistungen. Die monatlichen Kosten des Abonnements werden zum 5. eines jeden Monats fällig. Für Unternehmer gilt, dass der Betrag am 5. am Konto des Auftragnehmers einlangen muss, für Konsumenten muss bis spätestens 5. jeden Monats die Anweisung des geschuldeten Vertrages erfolgen. Das Zahlungsverzugsgesetz findet volle Anwendung. Unternehmer schulden bei Zahlungsverzug Zinsen von 9,3 % über dem Basiszinssatz und Konsumenten 4% über dem jeweiligen Basiszinssatz. Es ist dem Auftragnehmer bzw. dem Professionisten möglich einen pauschalierten Betrag von EUR 80,- an außergerichtlichen Mahnkosten zu verrechnen. Sollte der tatsächliche Aufwand über diesem Betrag liegen, ist es dem Auftragnehmer bzw. dem Professionisten gestattet einen höheren Betrag an Mahnkosten zu verrechnen.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

Alle erbrachten Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer das Eigentum (auch geistiges Eigentum) des Auftragnehmers bzw. Professionisten.

§ 7 Arbeitszeiten

Die Arbeitszeiten sind Montag – Donnerstag von 07:00 bis 16:00 mit 0,5 h Mittagspause und Freitag von 07:00 – 13:00. Rüst-, Lade- und Wegzeiten gelten als Arbeitszeit. Die Fahrtspesen werden gesondert verrechnet. Arbeiten außerhalb dieser Arbeitszeiten werden von Montag bis Freitag bis 20:00 und am Samstag von 07:00 – 20:00 mit 50 % Zuschlag, Nacht- und Sonntagsstunden werden mit 100 % Zuschlag verrechnet.

§ 8 Kündigung des Vertrages

Die Kündigung des Vertrages, kann vom Auftraggeber unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist nach Ablauf von 12 Monaten Vertragsdauer erklärt werden.

Der Auftragnehmer ist zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten trotz Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht nachkommt oder mit einer Zahlung in Verzug gerät und trotz Mahnung und Nachfristsetzung diese Zahlung nicht leistet.

Der Auftragnehmer ist ebenfalls zum Rücktritt berechtigt, wenn sich die Situation während der Ausführung wesentlich von den Vertragsgrundlagen ändert.

§ 9 Geltung des KSchG. / Rücktrittsrecht

Ist der Auftraggeber ein Verbraucher, kann dieser bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen einer Woche schriftlich seinen Rücktritt vom Vertrag aus den in § 3 Abs. 1 und 2 KSchG genannten Gründen erklären, wobei die Frist frühestens mit dem Datum des Zustandekommens des Vertrages zu laufen beginnt. Ein Rücktritt ist insbesondere dann ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber selbst die Geschäftsverbindung angebahnt hat. Der Rücktritt des Auftraggebers bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit ausdrücklich der Schriftform.

Der Auftragnehmer ist zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten trotz Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht nachkommt oder mit einer Zahlung in Verzug gerät und trotz Mahnung und Nachfristsetzung diese Zahlung nicht leistet.

Der Auftragnehmer ist ebenfalls zum Rücktritt berechtigt, wenn sich die Situation während der Ausführung wesentlich von den Vertragsgrundlagen ändert.

§ 10 Abtretungsverbot

Der Auftraggeber kann die Rechte aus dem vorliegenden Vertrag nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftragnehmers an Dritte übertragen.

§ 11 Gewährleistung und Haftung

Der Auftraggeber ist verpflichtet, auftauchende Mängel sofort ab Kenntnis, – im Falle eines Unternehmers – schriftlich und unverzüglich, zu rügen. Im Sinne der Beweisbarkeit, wird Verbrauchern empfohlen, ebenfalls schriftlich zu rügen.

Bei Vorliegen von Mängeln ist der Professionist zur Gewährleistung nach den gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet. Der Auftraggeber hat dem Professionisten die Möglichkeit einzuräumen, selbst oder durch von diesem ausgewählte Dritte die Mängel zu beseitigen. Dem Professionisten muss daher immer die Möglichkeit zur Verbesserung gegeben werden.

Das Recht zur Einbehaltung des Entgeltes durch den Auftraggeber wird ausgeschlossen. Der Auftragnehmer ist nur dann zum Schadenersatz verpflichtet, wenn ihn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.

§ 12 Erfüllungsort / Gerichtsstand

Als Gerichtsstand wird das für A-2500 Baden örtlich und sachlich zuständige Gericht vereinbart. Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers. Ist der Auftraggeber Konsument, gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen über den örtlich und sachlichen Gerichtsstand.

§ 13 Allgemeines

Änderungen und Ergänzungen zum Vertrag bedürfen der Schriftform. Dies gilt insbesondere für den Verzicht auf das Schriftformerfordenis.

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